Wie das deutsche Magazin ‚Sponsors‘ am 28.12.12 vermeldete, könnte ein ‚Urteil des schwedischen Kartellgerichts gegen den schwedischen Automobilverband über Skandinavien hinaus Bedeutung erlangen.‘
Der schwedische Automobilverband hatte von ihm lizensierten Fahrern verboten, an konkurrierenden Rennserien teilzunehmen. Damit sah das schwedische Gericht die Entstehung von Wettbewerb verhindert. Es wurde eine Strafe in Höhe von einer Million Schwedischer Kronen (ca 120.000 Euro) verhängt. Grundlage für das schwedische Urteil sind frühere Entscheidungen des EuGH.
Das Urteil könnte Einfluss auf Europäische und Weltsportverbände haben. Diese versuchen über ihre Statuten und Reglemente unliebsame Konkurrenz zu verhindern. So ist zur Zeit im Handball die Teilnahme an multinationalen Wettbewerben genehmigungspflichtig, wenn diese nicht von EHF oder IHF organisiert werden.
Der deutsche Sportjurist Mark E. Orth empfiehlt den Sportverbänden, ihre ‚Regelungen schleunigst anzupassen‘, da künftige richterliche Entscheide deutlich teurer werden könnten. (Zitate aus Sponsors, 28.12.12)